Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, die im Psychotherapiegesetz (§ 15 PthG) geregelt ist. Diese Pflicht bedeutet, dass alle Informationen, die im Rahmen der psychotherapeutischen Tätigkeit bekannt werden, streng vertraulich behandelt werden müssen. Dies gilt uneingeschränkt gegenüber allen Personen und Institutionen.
Kosten
Folgend finden Sie einen Überblick über die Höhe des Honorars.
Psychotherapie (50 Minunten) - 110 Euro
Es besteht die Möglichkeit einen Teil der Kosten durch die Krankenkasse erstattet zu bekommen. Je nach Versicherungsträger unterscheidet sich die Höhe der Rückerstattung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Krankenversicherungsträger.
Auch Zusatzversicherungen können einen Teil der Psychotherapiekosten übernehmen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung.
Paartherapie (75 Minuten) - 150 Euro
Supervision - 100 Euro
Coaching - 100 Euro (exkl. 20 % USt.)
Absageregelung: Wenn Sie ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine Absage so früh wie möglich (spätestens 24 Stunden vor den vereinbarten Termin), damit dieser anderen KlientenInnen wieder zur Verfügung steht. Ich bitte Sie um Verständnis, dass der Termin ansonsten zur Gänze in Rechnung gestellt wird.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich gerne. Ich freue mich von Ihnen zu hören.